Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Axiom Plastics GmbH für Kauf-, Montage- und Wartungsleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge der Axiom Plastics GmbH mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB über die Lieferung von Waren, die Erbringung von Montageleistungen sowie den Abschluss von Wartungsverträgen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ausführung der Lieferung/Montage zustande. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Verpackung, Versand und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Wir sind berechtigt, Forderungen an die Eurofactor AG abzutreten. In diesem Fall können Zahlungen nur an diese erfolgen.
Bei Aufträgen mit einem Nettoauftragswert von mehr als 50.000 EUR behalten wir uns das Recht vor, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % des Auftragswertes vor Produktionsbeginn zu verlangen. Die Auftragsbearbeitung beginnt erst nach vollständigem Eingang der Anzahlung.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang bei Kaufverträgen
Lieferungen erfolgen „ab Werk“. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer oder mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Baustellenlieferungen erfolgen unabgeladen über eine mit schweren LKW befahrbare Anfuhrstraße. Das Abladen erfolgt durch den Kunden.
§ 5 Montageleistungen
Montageleistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Montagestelle frei zugänglich und vorbereitet ist. Die Regelungen zur Baustellenlieferung gemäß § 4 gelten entsprechend. Der Kunde haftet für Wartezeiten, die auf fehlende Vorbereitung oder Zugangsbeschränkungen zurückzuführen sind. Wir sind berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
§ 6 Abnahme bei Montageleistungen
Die Abnahme erfolgt spätestens mit der Inbetriebnahme oder Nutzung der montierten Ware. Verweigert der Kunde die Abnahme ohne berechtigten Grund, gilt die Leistung spätestens als abgenommen, wenn der Kunde die montierte Ware nicht innerhalb einer Frist von 3 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung förmlich abnimmt oder in Betrieb nimmt.
§ 7 Mängelhaftung
Für Kaufverträge gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 377 HGB). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang bzw. Abnahme. Bei Mängeln an Bauwerken oder Bauwerksteilen beträgt sie 5 Jahre. Für Ventilatoren, Zubehör, elektrische/pneumatische Antriebe und Steuerungen sowie Verschleißteile 24 Monate. Bei berechtigten Mängeln tragen wir Ein- und Ausbaukosten bis zur Höhe des Kaufpreises.
§ 8 Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine gesamtschuldnerische Haftung mit anderen am Projekt Beteiligten ist ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen vor. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Ware. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware sicherungshalber ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
§ 10 Wartungsverträge
Wartungsverträge werden als Dauerschuldverhältnisse geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Preisanpassungen können zum neuen Vertragsjahr vorgenommen werden. Es gilt eine Preisgleitklausel analog § 315 BGB.
§ 11 Rücktritt / Kündigung
Wir können von Verträgen zurücktreten, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt. Bei Werkverträgen (Montage/Wartung) gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte gemäß §§ 649, 648a BGB.
§ 12 Gerichtsstand / Rechtswahl
Gerichtsstand ist Gotha. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 13 Datenschutz
Wir speichern im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Stand: Juni 2025